Thema Verbraucherschutz – Sind Strombörsen nicht doch illegale Kartellplätze?

Geschrieben am 16. Juni 2011 – 09:57 | by zurueckverkaufen |

Frage von Hein Mück: Thema Verbraucherschutz – Sind Strombörsen nicht doch illegale Kartellplätze?
“Energieversorger” produzieren den Strom für 10-15€ pro Mwh. und “verkaufen” diese an die Grosshändler (“aus aller Welt”), welche dann wieder den Strom zurückverkaufen, denn wie sonst könnte auf meiner Stromrechnung immer noch eon stehen?
In anderen Branchen sind solche “Insidergeschäfte” verboten. Warum ausgerechnet bei Strom und Gas nicht?
Diese Gesetzeslücke hat der Gesetzgeber WISSENTLICH hinterlassen. Ein Minister Müller, der sich dann bei den e-ons verkriecht ist doch Beweis genug – oder?

Beste Antwort:

Answer by Tintenfisch
Es handelt sich offenbar um eine Gesetzeslücke.

Bei der juristischen Verfolgung von Insiderhandel gebe es eine Schwierigkeit, heißt es beim VIK. Die Finanzaufsicht sei nur für den Terminmarkt, auf dem langfristige Lieferungen zu einem bestimmten Datum gehandelt werden, zuständig. “Der Spotmarkt wird derzeit überhaupt nicht abgedeckt”, sagte Strommarktexpertin Loske. “Insiderhandel ist dort also erlaubt.” Etwa 17 Prozent des Stromverbrauchs in Deutschland werden nach Branchenangaben an diesem Markt abgedeckt. Kleineren Marktteilnehmern fehlten häufig wichtige Informationen. Falle ein Kraftwerk aus, werde das Angebot verknappt. Die Preise am Spotmarkt stiegen dann in der Regel. “Hier muss es wie am Aktienmarkt die Pflicht zu Ad-hoc-Meldungen geben”, forderte die VIK-Expertin.

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